Bitte bringen Sie mit:
- Geburtsurkunde des Kindes
- bei ausländischen Kindern: Ausweis bzw. Aufenthaltstitel
- Meldebestätigung der Familie (wird Ihnen bei der zuständigen Meldebehörde ausgestellt)
- Original der vollstreckbaren Ausfertigung des letzten Unterhaltstitels (Urkunde, Urteil, Beschluss, gerichtlicher Vergleich, notarielle Urkunde)
- Vaterschaftsanerkenntnis oder –feststellung
- Scheidungsurteil
- Schreiben vom Rechtsanwalt über das Getrenntleben (bei Ehepaaren)
- Einkommensnachweise wie z. B. Kindergeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen
- bei Bezug von Sozialleistungen: aktuellen Bescheid des Sozialamtes bzw. des Jobcenters
- Schreiben an Unterhaltspflichtigen, in dem er zur Zahlung oder zur Auskunftserteilung über sein Einkommen zum Zwecke der Geltendmachung von Unterhalt schriftlich aufgefordert wurde
